Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit unseren ausführlichen Unterlagen erhalten.

Preise/Auftragsannahme Preise/Auftragsannahme

Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Stürzer Catering GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.
Bei ausschließlicher Bestellung von Nebenleistungen – ohne weitere zusätzliche, dem Mengenverhältnis entsprechenden Leistungen wie z. B. Speisen und Getränke – erhebt die Stürzer Catering GmbH einen Netto-Aufschlag von 30 % auf die Leihpreise. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Für Messeservice gelten besondere Vertragsbedingungen.

Artikelwahl Artikelwahl

Die Stürzer Catering GmbH ist bemüht, alle Artikel wie angeboten bzw. aufgelistet zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch Änderungen vor. Die Übernahme jeglichen Beschaffungsrisikos oder irgendwie gearteter Garantien ist nicht möglich. Abweichungen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Preiskürzungen.

Umfang/Teilnehmerzahl Umfang/Teilnehmerzahl

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Stürzer Catering GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 2 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

Mängel/Umtausch Mängel/Umtausch

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgt. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist nur bedingt bzw. bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren müssen der Stürzer Catering GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernimmt die Stürzer Catering GmbH keine Haftung.

Rückgabe von verunreinigtem Geschirr Rückgabe von verunreinigtem Geschirr

Leihgeschirr ist aus Hygienegründen von Speiseresten, Servietten usw. zu befreien. Bei Nichtbeachtung wird ein Aufpreis von 30 % auf den Leihpreis erhoben.

Anlieferung/Abholung von Leergut Anlieferung/Abholung von Leergut

Sollte aufgrund von Betriebsstörungen in Betrieb oder Lager der Stürzer Catering GmbH oder deren Rohstofflieferanten durch Streik, Krieg, Wasser, Maschinenbruch, Energiemangel, Aussperrung oder andere unvorhergesehene Ereignisse oder durch Behinderung des Verkehrs, widrige Witterungsverhältnisse oder im Falle von die Lieferung behindernden behördlichen Maßnahmen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstiger höherer Gewalt keine oder eine verspätete Lieferung erfolgen, bedeutet dies nicht automatisch eine Vertragsaufhebung. Keinesfalls ist der Auftraggeber berechtigt, Kürzungen des vereinbarten Kaufpreises vorzunehmen bzw. die Zahlung zu verweigern. Die Stürzer Catering GmbH wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von vorgenannten unvorhersehbaren Umständen gehindert wird.


Die Anlieferung erfolgt ab einem Nettowert von € 2.000,00 bis 40 Kilometer einfache Entfernung frei Haus ab/bis Hauseingang (EG). Weitergehende Leistungen werden nach Anfall in Rechnung gestellt.
Die Rückführung des Leergutes erfolgt nach Absprache.


Für Aufträge unter einem Nettowert von € 2.000,00 berechnen wir für die Lieferung/Abholung des Leergutes bis/ab Hauseingang (EG) eine einmalige Pauschale:
bis 10 km einfache Entfernung € 22,00
bis 20 km einfache Entfernung € 29,00
bis 30 km einfache Entfernung € 36,00
bis 40 km einfache Entfernung € 42,00
ab 41 km einfache Entfernung auf Anfrage

Verlust oder Beschädigung von (Miet-)Gegenständen Verlust oder Beschädigung von (Miet-)Gegenständen

Für angemietete bzw. zur Verfügung gestellte Gegenstände obliegt dem Mieter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Mieters oder ihm zurechenbares Verschulden, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die Leihgegenstände auf eigene Kosten gegen Feuer- und Diebstahlgefahr ausreichend zu versichern. Künftige Rechte aus dem Versicherungsvertrag sowie etwaige Ersatzansprüche stehen der Stürzer Catering GmbH zu. Zur Sicherheit tritt der Mieter diese an die Stürzer Catering GmbH ab.

Stornierung Stornierung

Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Veranstalters für Mietgegenstände bis längstens 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, für Speisen- und Getränkeleistungen bis längstens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, so werden dem Veranstalter die bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Stornierung wird die volle Auftragssumme fällig. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, der Stürzer GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Zahlung Zahlung

Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung an die angegebene Anschrift. Für Zahlungen aus dem nicht europäischen Wirtschaftsraum bzw. aus nicht EURO-Ländern erhebt die Stürzer Catering GmbH – unabhängig vom Rechnungsbetrag bzw. der Gesamtsumme – pro Zahlungsvorgang eine Gebühr von pauschal € 100,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die mit Rechnungslegung erhoben wird. Der Rechnungsbetrag wird zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Stürzer Catering GmbH berechtigt, von da an Zinsen laut Gesetz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Bei allen Aufträgen behält sich die Stürzer Catering GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Datenschutz/Veröffentlichungsrecht Datenschutz/Veröffentlichungsrecht

Gemäß § 26 BDSG sind für die Geschäftsverbindungen benötigte Daten bei der Stürzer Catering GmbH gespeichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitungsanlagen bearbeitet werden. Die Stürzer Catering GmbH sichert zu, die Daten nur in diesem Zusammenhang zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich gegenüber der Stürzer Catering GmbH ausdrücklich damit einverstanden, dass diese mit der Veranstaltung werben und sie als Referenzveranstaltung in allen Medien unentgeltlich und uneingeschränkt nutzen darf.

Schriftform Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis.

Teilnichtigkeit Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile München. Mit Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.


Stand: November 2011 – Die bisherigen AGB sind ungültig! (Änderungen, Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten)

Erfahren Sie mehr über uns ... Erfahren Sie mehr über uns ...

Unsere AGBs im PDF-Format

AGBs Catering Nov. 2011

AGBs Messe Nov. 2011

5